Zurück zu Weltreise planen

Reisedauer – Reisedatum

Wie lange soll die Weltreise dauern?

Reisedauer? Jeder muss für sich selber entscheiden, wann und wie lange er/sie auf Weltreise gehen möchte. Verschiedenste Kriterien sind zu berücksichtigen, aber auch eigenes Verlangen und eigene Bedürfnisse.


Mögliche Szenarien:


Weltreise in 1 bis 3 Monaten:

  • Unsere Meinung: Bei einer Reisedauer von 1 bis 3 Monate sollte keine Weltreise unternommen werden. Da ist es wirklich besser und sinnvoller, einzelne Länder oder Regionen zu bereisen und dafür diese wirklich kennen zu lernen.
     
  • Selbstverständlich ist auch die Reise „München – New York – Singapur – München“ eine Weltreise. Aber nicht in dem Sinne, wie wir es sehen.
     
  • Bei einer „richtigen“ Weltreise sollte man sich für ein „richtiges“ Land schon so in etwa einen Monat Zeit lassen.
     
  • Alternativ kann eine Weltreise auch aus mehreren längeren Einzelreisen bestehen. Dies ist in jedem Fall viel besser, als dutzende Länder innert wenigen Monaten zu bereisen, nur damit die gesammelten „Trophäen“ präsentiert werden können.
     
  • Auch bei 1 bis 3 monatigen Reisen unbedingt abklären, ob Kranken- und Unfallversicherungen für diese Dauer und Orte wirksam sind. Dazu unbedingt Kontakt mit euren Versicherer aufnehmen.
     
  • Sollten Zeitungsabos, Fitnessabos oder dergleichen existieren, ist es sinnvoll, diese zu sistieren (für die Reisedauer zu stoppen).

 

Eine Weltreise in 4 bis 6 Monaten

  • Event. kann mit dem Arbeitgeber eine 4-6 monatige Auszeit vereinbart werden. Somit könnte nach der Rückkehr die Arbeit beim gleichen Arbeitgeber wieder aufgenommen werden und es entstehen keine Unsicherheit betreffend Arbeitsstelle und Verdienstausfälle.
     
  • Bei der Altersrente (bei uns in der Schweiz die AHV) würden keine Beitragslücken entstehen. Dadurch würde die Altersrente nicht geschmälert (sofern in den anderen Monaten gearbeitet wird und mindestens Fr. 478.– an AHV-Beiträgen bezahlt wurde). Im Zweifelsfall aber unbedingt direkt mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen.
     
  • Sollten der Arbeitsplatz vor der Abreise gekündigt sein, kann nach der Rückkehr die Unterstützung des Arbeitsamts beantragt werden und allenfalls Arbeitslosengeld bezogen werden (Stand 2017 in der Schweiz)
     
  • Bei einer 3-6 monatigen Reise kann die Wohnung eventuell weiter gemietet werden. Je nach Budget genügt es, die Wohnung wenn möglich teilweise zB per airbnb oder etwas ähnlichem zu vermieten (TIPP: Es ist angesagt, vorgängig die Erlaubnis des Vermieters einzuholen). Bei finanzstarken Reisenden kann die Wohnung eventuell auch ein paar Monate leer stehen (auch wenn das nicht wirklich Sinn macht).
     
  • Die Rückkehr respektive die Eingliederung nach 3 bis 6 Monaten Weltreise sollte einfacher sein als zB nach 2 Jahren.
     
  • Bereits 3-6 Monate Reisen genügen, um längere Zeit davon zu „zerren“ respektive das Erlebte zu verarbeiten.
     
  • Selbstverständlich braucht es auf kürzeren Reisen auch weniger Kapital respektive man kann sich in dieser Zeit etwas mehr leisten.
     
  • Bei einer Reisedauer von 4-6 Monaten ist als wahrscheinlich ein „Around the WorldFlugticket noch nicht sinnvoll. Als besser erachten wir sogenannte Gabelflüge.
     
  • Bei 4 bis 6 monatigen Reisen wird die normale Kranken- und Unfallversicherung nicht mehr genügen. Deshalb unbedingt Kontakt mit euren Versicherer aufnehmen.
     
  • Sollten Zeitungsabos, Fitnessabos oder dergleichen existieren, ist es sinnvoll, diese zu sistieren (für die Reisedauer zu stoppen).

 

Oder eine Weltreise in 7 bis 12 Monaten

  • Bei einer Reisedauer von 7 bis 12 Monaten muss meistens die Arbeitsstelle gekündigt werden. Im Idealfall kann nach der Rückkehr beim gleichen Arbeitsgeber wieder angefangen werden. 
     
  • Bei der Altersrente (bei uns in der Schweiz die AHV) kann eine Beitragslücke entstehen. Dadurch würde die Altersrente geschmälert. Entscheidend ist, wie die Reisedauer in einem Jahreskalender verteilt sind. Beispiel: Geht die Reise vom 1. Juli 20xx bis 30 Juni 20xy und wird vor der Reise bis zur Abreise und nach der Ankunft wiederum bis Ende Jahr gearbeitet und der Lohnabzug an AHV beträgt in jedem Jahr mehr als Fr. 478.– (Stand 2017), sollte damit eine Beitragslücke vermieden werden. Wenn die Reise aber zB vom 1. Januar 20xx bis 31. Dezember 20xx geht, dann muss ein Entgelt geleistet werden. So oder so empfehlen wir, direkt mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.
     
  • Sollten der Arbeitsplatz vor der Abreise gekündigt sein, kann nach der Rückkehr die Unterstützung des Arbeitsamts beantragt werden und allenfalls Arbeitslosengeld bezogen werden, sofern die Abwesenheit maximal 1 Jahr beträgt und vorher mindestens 2 Jahre am Stück gearbeitet wurde (Stand 2017 in der Schweiz). Wichtig: Zwischen Arbeitsniederlegung und Anmeldung beim Arbeitsamt dürfen Maximum 360 Tage vergangen sein, ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
     
  • Bei einer 7-12 monatigen Reise kann die Wohnung eventuell weiter gemietet werden und zur Finanzierung der Miete zB per airbnb oder etwas ähnlichem vermietet werden (TIPP: Es ist angesagt, vorgängig die Erlaubnis des Vermieters einzuholen). Oder aber die Wohnung wird für die gesamte Reisedauer möbliert weiter vermietet. Auch eine Wohnungsauflösung kommt in Frage. Hier ist dann aber immer zu berücksichtigen, ob alles Hab und Gut ebenfalls aufgelöst respektive verkauft wird oder ob zB Möbel etc eingestellt werden müssen (was auch wieder Kosten verursacht).
     
  • Die Rückkehr respektive die Eingliederung nach 7 bis 12 Monaten Weltreise sollte einfacher sein als zB nach 2 Jahren. Auch beruflich sollte das know-how „überleben“.
     
  • Eine Reisezeit von 7-12 Monate genügt, um längere Zeit davon zu „zerren“ respektive das Erlebte zu verarbeiten. Einige meinen, dass diese Dauer die beste ist, da bei längeren Reisen der Kopf und die Gefühle irgend wann einmal sagen, ich habe genug und gar nicht mehr richtig aufnahmefähig sind.
     
  • Bei einer Reisedauer von 7-12 Monaten kann ein „Around the WorldFlugticket sinnvoll sein.
     
  • Bei 7 bis 12 monatigen Reisen wird die normale Kranken- und Unfallversicherung nicht mehr genügen. Deshalb unbedingt Kontakt mit euren Versicherer aufnehmen.
     
  • Sollte ein Auto vorhanden sein, ist zu überlegen, ob es behalten oder verkauft werden sollte. In jedem Fall aber sollte das Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt deponiert werden.
     
  • Bei einer Reisedauer von 7-12 Monaten können die meisten Reiseziele zu den besten Reisezeiten bereist werden.
     
  • Sollten Zeitungsabos, Fitnessabos oder dergleichen existieren, ist es sinnvoll, diese zu kündigen.

 

Oder doch lieber eine Weltreise in mehr als 12 Monaten

  • Bei einer Reisedauer von über einem Jahr muss die Arbeitsstelle gekündigt werden und nach der Rückkehr eine neue gesucht werden.
     
  • Bei der Altersrente (bei uns in der Schweiz die AHV) würde eine Beitragslücke entstehen und dadurch die Altersrente geschmälert. Diese Schmälerung kann mit „Überbrückungszahlungen“ bei der AHV entgegnet werden. Ein direkter Kontakt mit der zuständigen Behörde ist unumgänglich.
     
  • Nach der Rückkehr von einer mehr als 1-jährigen Reise gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
     
  • Bei einer Reise die länger als 1 Jahr dauert, ist es wahrscheinlich das beste, die Wohnung aufzulösen. Hier ist dann aber immer zu berücksichtigen, ob alles Hab und Gut ebenfalls aufgelöst respektive verkauft wird oder ob zB Möbel etc eingestellt werden müssen (was auch wieder Kosten verursacht).
     
  • Die Rückkehr respektive die Eingliederung nach mehr als einem Jahr Weltreise ist nicht immer einfach. Es sollte bereits bei der Planung der Weltreise beachtet werden, dass unter Umständen nach der Rückkehr nicht sofort neues Geld fliesst. Etwas Geld als Reserve für die erste Zeit nach der Heimkunft sollte unbedingt eingeplant werden.
     
  • Eine Reisezeit von mehr als einem Jahr wird man an den Punkt kommen, wo die Aufnahme der Eindrücke nicht mehr so richtig möglich ist. Auch die Verarbeitung des Erlebten wird ohne „Pausen“ im Alltag schwierig.
     
  • Es gibt keine Flugticket, die länger als 1 Jahr gültig sind. Trotzdem kann ein „Around the WorldFlugticket sinnvoll sein.
     
  • Bei einer Reise von mehr als einem Jahr wird die normale Kranken- und Unfallversicherung nicht mehr genügen. Deshalb unbedingt Kontakt mit euren Versicherer aufnehmen. Ab einem Jahr ist die Auswahl der Versicherungsanbieter eingeschränkt. Nicht jede Krankenkasse bietet eine Reisekrankenkasse für mehr als 1 Jahr an. Uns bekannte Anbieter dafür sind zB KPT, Visana, CSS, Sanitas oder aber auch ADAC-Deutschland, HanseMerkur oder WorldNomads.
     
  • Ein vorhandenes Auto sollte verkauft werden.
     
  • Bei mehr als 1 Jahr können die jeweiligen Reiseziele zu den besten Reisezeiten bereist werden
     
  • Sollten Zeitungsabos, Fitnessabos oder dergleichen existieren, ist es zwingend, diese zu kündigen.

 

Wann und wie lange wollen wir auf Weltreise?

Jeder muss für sich selber entscheiden, wann und wie lange er/sie auf Weltreise gehen möchte. Verschiedenste Kriterien sind zu berücksichtigen, aber auch eigenes Verlangen und eigene Bedürfnisse.

Wir haben uns entschieden, am 1. März für 1 Jahr auf Weltreise zu gehen. Folgende Punkte haben uns dazu inspiriert:

  • Dadurch, dass wir Januar und Februar noch voll arbeiten, ist beiden Jahren der Beitrag an die Altersversorgung (AHV) gewährleistet
     
  • Da unsere Reisedauer maximal 360 Tage dauert, können wir uns nach der Rückkehr beim Arbeitsamt melden (gilt leider nicht für Leute die Selbständig-Arbeitend waren).
     
  • Bei einem Jahr Weltreise haben wir die Möglichkeit, viele Orte zur besten Reisezeit zu erkunden.
     
  • Wir glauben, dass 1 Jahr genügend Eindrücke vermittelt, aber es uns trotzdem noch nicht zu viel wird.

 

Reisedauer

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.okwirsindweg.ch/weltreise-planen/reisedauer-reisedatum/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

 

Translate »